Stevia Produkte von Natusweet

 

Natusweet Stevia

 

 

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Natusweet Stevia

EU-Zulassung

 

Die Zulassung der Steviol Glycoside als Lebensmittelzusatz in Europa hat lange auf sich warten lassen. Doch das Warten hat sich gelohnt.

 

Steviol Glycoside wurden schlussendlich von der europäischen Kommission in der Verordnung Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatz aufgenommen (E-Nummer 960). Die Veröffentlichung als Lebensmittelzusatz und somit als Süßungsmittel erfolgte am 11. November 2011.


Die Zulassung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im „Official Journal oft he European Union“ in Kraft. Dies bedeutet, dass Steviol Glycoside ab dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatz verkauft werden dürfen.

 

 

Meilensteine auf dem Weg zur Zulassung von Steviolglycosiden als Süßungsmittel:

 

    Nachdem im Jahr 1999 der Erstantrag zur Registrierung abgelehnt wurde, ist im September 2007 von der EUSTAS (EUropean STevia ASsociation) ein neuer Antrag auf Zulassung in der EU eingereicht worden.

    Reisenberger GmbH ist als einziges österreichisches Unternehmen Mitglied der EUSTAS und war bei diesem Zulassungsverfahren aktiv am Zulassungsprozess beteiligt.

    Die EFSA (European Food Safety Authority - Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat bereits im April 2010 Steviol Glycoside als gesundheitlich unbedenklich eingestuft hat und den ADI-Wert (Average Daily Intake) festgelegt.

    Im Juli 2011 hat sich der ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit für die Zulassung ausgesprochen.